28.09. 2023 – Unterschiedliche Rechte von MigrantInnen bleiben bestehen

Ukraine und Europafahne
Mehr als 4 Millionen geflüchtete Menschen aus der Ukraine leben im Moment in der EU. Der Europäische Rat hat nun beschlossen, den vorübergehenden Schutz bis 2025 zu verlängern.

Ukrainische Geflüchtete dürfen in Deutschland bis zum 4. März 2025 bleiben. Darauf einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten am 28.9.2023.

Damit bleiben aber auch unterschiedliche Rechte von MigrantInnen in Deutschland bestehen.

Während UkrainerInnen z. B. sofort Zutritt zum Arbeitsmarkt haben, besitzen Geflüchtete aus Afghanistan oder Syrien dieses Recht nicht. Das kann zu Sozialneid und Konflikten führen.

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/09/28/ukrainian-refugees-eu-member-states-agree-to-extend-temporary-protection/