Am 10. Januar 2024 veröffentliche das Recherchenetzwerk Correktiv seine Erkenntnisse zum Treffen von RechtsextremistInnen, VertreterInnen der AfD, der „Werteunion“ und anderen. Dieses hatte am 25. November 2023 in Potsdam stattgefunden. Dabei wurde über Maßnahmen zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland gesprochen.
Am gleichen Tag der Veröffentlichung des Recherchenetzwerks Correktiv, am 10. Januar 2024, forderte die AfD in ihre Mitgliedermagazin AfD-Kompakt: „Remigration statt Einzelfälle.“Sie führt im Text mehrere Gewalttaten in Deutschland von Menschen mit Migrationshintergrund auf. Darunter einen Angriff eines Ukrainers auf einen 46 jährigen Mann in Bad Lippspringe (Nordrhein-Westfalen). Obwohl die Tat juristisch nicht abschließend geklärt ist, fordert die AfD die Abschiebung dieser Person. Und zwar nicht nur dieses Täters, sondern insgesamt von Menschen mit Migrationshintergrund, die sich vermeintlich eine Straftat haben zu Schulde kommen lassen.
„Remigration statt „Einzelfälle“! hätte unserer Meinung nach mehrere rechtstaatliche Konsequenzen.
Sie würde bedeuten:
das Aussetzen der Einzelfall-Prüfung, die im deutschen Asylrecht festgeschrieben ist.
die Markierung von Gruppen von Menschen, die aufgrund ihres vermeintlichen Migrationshintergrunds dazu gebracht werden sollen, Deutschland zu verlassen.
die grundsätzliche Koppelung einer Straftat mit dem Entzug des Aufenthaltsrechts in einem Asylverfahren in Deutschland.
Alle diese Forderungen entsprechen nicht den Anforderungen der Rechtstaatlichkeit, der sich Deutschland mit dem Grundgesetz verpflichtet hat. Sie sind besonders perfide gegenüber UkrainerInnen, die aus einem Land in die BRD flüchten, in dem Krieg herrscht.
Quelle: https://afdkompakt.de/2024/01/10/remigration-statt-einzelfaelle
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