Pressemitteilung: AfD erscheint immer mehr als die fünfte Kolonne Moskaus

Tino Chrupalla

Dr. Nils Franke von der Internetplattform www.antisla.de stellt fest: „Wir beobachten sehr genau, wie sich die AfD zum Krieg in der Ukraine positioniert und wie sie zu den ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland steht. Wir stellen fest, dass sich die Partei in diesem Zusammenhang seit November 2023 zunehmend radikalisiert. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass sich die AfD als fünfte Kolonne Moskaus in Deutschland versteht.“

Ende 2023 hat sich die AFD auf die Position festgelegt, dass Deutschland kein Interesse am Ukrainekonflikt habe. „Das ist nicht unser Krieg“, lautet der populistische Slogan. In der Konsequenz bedeutet dies, dass keine finanzielle oder militärische Hilfe an die Ukraine geleistet werden solle. Außerdem solle den UkrainerInnen in Deutschland das Bürgergeld entzogen werden.

Diese politische Position des völligen Desinteresses an der Verteidigung der Ukraine gegen den Angriffskrieg Russlands hätte zur Folge, dass Deutschland als wichtigster europäischer Partner der Ukraine in diesem Konflikt ausfallen und damit ihre Erfolgsaussichten weiter deutlich sinken würden. All dies spielt Russland in die Hände.

Dazu passen auch die Äußerungen des stellvertretenden AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla zur Ermordung Alexei Nawalnys, für den dessen Witwe Julija Nawalnaya Wladimir Putin verantwortlich machte, als „voreilig“ und seine Einschätzung, ihr Auftritt auf der Münchner Sicherheitskonferenz sei eine „Inszenierung“ gewesen.

Nach der aktuellen deutschen Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit für Leib, Leben und Tod von Gefangenen in NS-Lagersystemen kann Wladimir Putin sehr wohl für den Tod von Alexei Nawalny verantwortlich gemacht werden.

Deutschland hat im Rahmen der Aufarbeitung des Nationalsozialismus eine Tradition in der juristischen Bewertung von TäterInnen in Lagersystemen wie dem ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald oder Vernichtungslagern wie Auschwitz-Birkenau.

In der Revision des ersten Auschwitz-Prozesses 1969 verankerte der Bundesgerichtshof eine sehr enge Definition der Beihilfe zum Mord, die dazu führte, dass Täter in den Konzentrations- und Vernichtungslagern der NS-Zeit wegen prognostizierter Erfolglosigkeit der Anklage seither kaum mehr vor Gericht gestellt wurden. Dies änderte sich erst 2009 mit dem Prozess gegen John Demjanjuk, in dem argumentiert wurde, dass Lagersysteme wie in Auschwitz-Birkenau nur dann effektiv betrieben werden konnten, wenn das relativ wenige Personal wie ein Zahnrad ineinandergreifend arbeitete. Jeder und Jede, die an diesem Arbeitsprozess beteiligt waren, machte sich der Beihilfe schuldig, weil er willig und gehorsam seine Aufgabe in einem Lagersystem erfüllte, das erkennbar auf die Vernichtung von Menschenleben ausgerichtet war.

Vor diesem Hintergrund ist die Aussage von Tino Chrupalla, die Schuldzuweisung an Wladimir Putin am Tod von Alexei Nawalny sei „voreilig“, wenig realitätsnah. Wladimir Putin steht an der Spitze eines Staates, der politische Oppositionelle unter menschenverachtenden Bedingungen in Straflagern gefangen hält. Dafür trägt er natürlich Verantwortung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass das heutige Straflagersystem in Russland zumindest nicht mit den Vernichtungslagern des Nationalsozialismus vergleichbar ist. Die Massenmorde in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern waren industriell organisiert.

 

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