Der bayerische Landesverband der AfD hat am 24.11.2024 auf seinem Landesparteitag in Greding die „Bayerische Resolution für Remigration“ verabschiedet. Das Papier hat wegen seiner Radikalität viel mediale Aufmerksamkeit erregt. www.antisla fragt, was es für UkrainerInnen, die vor dem russischen Angriffskrieg auf ihr Land nach Deutschland geflohen sind oder fliehen, bedeuten würde, wenn diese Positionen umgesetzt würden.
Der bayerische Landesverband der AfD legt in dem genannten Papier großen Wert auf den „Schutz der autochthonen Völker“, also der „angestammten Urbevölkerung“, wenn man den Begriff ins Deutsche übersetzt. Damit wird bereits in den ersten Zeilen ein Spannungsverhältnis zu der oben genannten gesellschaftlichen Gruppe hergestellt. Was dieser Schutz umfassen soll, bleibt allerdings recht unklar. Das Papier spricht von der „Gefährdung der europäischen Kultur“. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob die Ukraine zu Europa gehört und was genau eine europäische Kultur ausmacht. Es fehlt jegliche Grundlage dafür, dass die UkrainerInnen eine „Gefährdung der europäischen Kultur“ darstellen.
Der bayerische Landesverband der AfD setzt bei seinen Lösungsansätzen weitgehend auf den Begriff der „Remigration“, also der Rückführung von Menschen in ihre Heimatländer gegen ihren Willen. Wie sie das erreichen will, wird nur scheinbar klar. Denn sie fordert zwar z.B. ein Ende des Krieges in der Ukraine durch eine Verhandlungslösung. Dass aber Wladimir Putin als Drahtzieher dieses Krieges keine Neigung zeigt, diesen Weg zu gehen, scheint den bayerischen Landesverband der AfD nicht zu stören. Er wünscht sich einfach etwas …
UkrainerInnen, die vor dem aktuellen Krieg in ihrem Land fliehen, sollten aus Sicht des Landesverbandes in ein Asylverfahren geschickt werden, das aber in einem Staat außerhalb Europas stattfinden sollte. Ukrainische Geflüchtete würden also an der deutschen Grenz abgewiesen, in einen nicht benannten außereuropäischen Staat gebracht und über ihr Schicksale dort entschieden – ein weder gesetzeskonformer, noch realistischer noch bezahlbarer Vorschlag, wie das Beispiel Großbritannien zeigt.
Die nach derzeitigem Recht mögliche Einbürgerung von UkrainerInnen sollte aus Sicht des Landesverbandes beendet werden, eine andere als dieses als „Turboeinbürgerung“ verunglimpftes Konzept wird aber in dem Papier nicht angeboten. Wie die Aberkennung des bereits vergebenen Staatsbürgerrechts „wegen schwerer Verbrechen“ grundgesetzkonform vollzogen werden soll, diese Forderung wirft die Frage auf, ob hier nicht entgegen Artikel 16 Abs. 1 GG die Staatsbürgerschaft entzogen werden soll.
Der bayerische Landesverband der AfD nimmt mit seinem Papier nicht einige wenige Menschen ins Visier, sondern spricht von etwa einer Million Menschen. Es fragt sich, wie diese Deporationsstrategien gegen den Willen der möglicherweise Betroffenen umgesetzt werden sollte. Sollten etwa eine Millionen Menschen mit Polizeigewalt außer Landes geschafft werden?
Werden die Konsequenzen erwogen, die eine Umsetzung der „Bayerische Resolution für Remigration“ in reale Politik haben würde, stellen sich Fragen, die eng mit dem Begriff der Deportation von Menschen verbunden werden müssen. Die Gedanken stammen von einer Partei, die UkrainerInnen offensichtlich als „Gefährdung der europäischen Kultur“ und der hier „angestammten“ Bevölkerung empfinden.
https://afdbayern.de/wp-content/uploads/2024/11/Bayerische-Resolution-fuer-RemigrationV1.pdf